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Organisationen
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/16081808-4
Organisation Österreich. Forschungsbeirat beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Andere Namen Österreich. Forschungsbeirat beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemäß § 24 Akademien-Studiengesetz
Österreich. AstG § 24 Forschungsbeirat
Österreich. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. AstG § 24 Forschungsbeirat
Quelle Homepage: http://www.bmukk.gv.at/schulen/04/forschungsbeirat.xml
BGBl. I Nr. 94/1999: Akademien-Studiengesetz 1999
Land Österreich (XA-AT)
Vorgänger Österreich. Forschungsbeirat beim Bundesministerium für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten
Geografischer Bezug Administrativ übergeordnet: Österreich
Weitere Angaben Dem Forschungsbeirat gehören 18 Mitglieder an; mindestens die Hälfte müssen Universitätsprofessor/in sein, je vier Mitglieder sind von den Bundes-Leitungskonferenzen gemäß § 23 Abs. 1 Z 1 bis 3 und ein Mitglied ist von der Bundes-Leitungskonferenz gemäß § 23 Abs. 1 Z 4 zuentsenden. Vier Mitglieder sind vom Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten aus dem Bereich anderer Bildungseinrichtungen zu bestellen. Ein Mitglied ist vom Bundesminister für Land und Forstwirtschaft zu bestellen. Aufgaben: Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen (auch auf internationaler Ebene), die Beratung der Akademien bei der Entwicklung von Forschungsschwerpunkten und bei Maßnahmen der Evaluierung.
Typ Organ einer Gebietskörperschaft (kio)





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