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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4142750-6
Sachbegriff Antragsdelikt
Quelle Creifelds (20. Aufl.)
Erläuterungen Definition: Antragsdelikte sind Straftaten, die für ihre Verfolgung als Prozessvoraussetzungen ausnahmsweise einen Strafantrag verlangen.
Oberbegriffe Straftat
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Strafantrag
DDC-Notation 345.02
Systematik 7.7a Strafrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 4 Publikationen
  1. Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei relativen Antragsdelikten.
    Linke, Martin. - Berlin : Duncker & Humblot, 2021
  2. Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei relativen Antragsdelikten
    Linke, Martin. - Berlin : Duncker & Humblot, [2021]
  3. ...





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