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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4525278-6
Sachbegriff Ad-hoc-Publizität
Quelle Gabler Kompakt Bank
Erläuterungen Definition: Unter Ad-hoc-Publizität versteht man die unverzügliche Offenlegung nicht öffentlich bekannter Informationen, die den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere eines Unternehmens erheblich beeinflussen. Emittenten von Finanzinstrumenten unterliegen der Ad-hoc-Publizitätspflicht.
Synonyme Ad-hoc-Publizitätspflicht
Ad-hoc-Mitteilung
Wertpapierhandel / Publizitätspflicht
Oberbegriffe Publizitätspflicht
DDC-Notation 346.0922
Systematik 7.10a Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsaufsicht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 129 Publikationen
  1. Ad-hoc-Compliance
    Blassl, Johannes Sebastian. - Berlin : Duncker & Humblot, [2022]
  2. Ad-hoc-Compliance.
    Blassl, Johannes Sebastian. - Berlin : Duncker & Humblot, 2022, 1. Auflage
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 42 Publikationen
  1. Ausgewählte marktmissbrauchsrechtliche Risiken bei Veröffentlichungen durch Emittenten und Vorstandsmitglieder auf Social Media sowie Ansätze zur Prävention durch den Emittenten
    Hirsch, Mario Alexander. - Hamburg : Verlag Dr. Kovac GmbH, 2023, 1. Auflage
  2. Ausgewählte marktmissbrauchsrechtliche Risiken bei Veröffentlichungen durch Emittenten und Vorstandsmitglieder auf Social Media sowie Ansätze zur Prävention durch den Emittenten
    Hirsch, Mario Alexander. - Hamburg : Verlag Dr. Kovač, 2023
  3. ...





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