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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4272484-3
Sachbegriff Matrimonium clandestinum
Quelle LThK (unter Ehe)
HRG (unter Ehe)
Wikipedia (Stand: 03.08.2020): https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Heimliche_Ehe&oldid=194127670
Erläuterungen Definition: Heimliche Ehe, lat. matrimonium clandestinum, war die Bezeichnung verschiedener formloser bzw. inoffizieller Ehen. Dazu zählten Vermählungen, die ohne öffentliche Bekanntgabe vor einem Geistlichen unter wenigen Zeugen geschlossen wurden und die sogenannte Winkelehe, die ohne jegliche kirchliche Mitwirkung eingegangen wurde.
Synonyme Klandestinität
Klandestinehe
Oberbegriffe Ehe
Eheschließung
DDC-Notation 262.9
346.016
Systematik 7.13 Religionsrecht, Kirchenrecht, Staatskirchenrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 1 Publikation
  1. Stellung und Funktion von Form und Öffentlichkeit der Eheschliessung im Wandel der englischen Rechts- und Gesellschaftsordnung vom 13. bis zum 20. Jahrhundert
    Kuschfeldt, Rolf. - Göttingen : Schwartz, 1990





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