Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
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Link zu diesem Datensatz | https://d-nb.info/gnd/4063192-8 |
Sachbegriff | Versicherungsmakler |
Quelle |
§ 59 Abs. 3 S. 1 VVG Gabler |
Erläuterungen | Definition: Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber, den potentiellen Versicherungsnehmer, Versicherungsverträge vermittelt oder abschließt, ohne von einem Versicherer oder Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler ist, anders als der Versicherungsvertreter, nicht Absatzhelfer des Versicherers, sondern Beschaffungsorgan des Versicherungsnehmers Er steht also in der Sphäre des Versicherungsnehmers, der mit ihm durch den Maklervertrag verbunden ist. |
Synonyme | Versicherungsbroker |
Oberbegriffe |
Handelsmakler Versicherungsvermittler |
DDC-Notation |
368.0023 368.0092 |
Systematik | 10.14 Versicherung ; 9.4ab Einzelne Berufe, Tätigkeiten, Funktionen; Religionszugehörigkeit, Weltanschauung |
Typ | Allgemeinbegriff (saz) |
Beispiele |
6 Begriffe
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Untergeordnet |
1 Datensatz
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Thema in |
102 Publikationen
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Maschinell verknüpft mit |
69 Publikationen
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